Landesversammlung
Die Landesversammlung ist das oberste beschließende Organ des BDKJ, LAG Bayern. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft.
Insbesondere nimmt die Landesversammlung folgende Aufgaben wahr:
- Verabschiedung und Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung,
- Wahl des Landesvorstands,
- Beschluss über die Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft,
- Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Richtlinien, Vorhaben und Aktivitäten,
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge,
- Wahl des Wahlausschuss,
- Einsetzen von Ausschüssen,
- Beratung und Beschlussfassung über Vertretung und Mitarbeit des BDKJ auf Landesebene in den Bereichen kirchlicher Jugendarbeit, Jugendarbeit, Jugendhilfe und Politik,
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des BDKJ-Landesvorstands.