POSITIONEN UND BESCHLÜSSE
In §12 Abs. 2, Satz 2 KJHG heißt es: „Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“ Es gehört zum kinder- und jugendpolitischen Selbstverständnis des BDKJ Bayern, dass er die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Gesellschaft und Kirche vertritt.
Kinder- und Jugendpolitik wird im BDKJ Bayern als Querschnittspolitik verstanden.


