
Wer gibt den Zuschuss
Bayerischer Jugendring (BJR)
Der BDKJ Bayern verwaltet das Kontingent und bearbeitet abschließend die Anträge.
Was wird bezuschusst
Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen oder künftigen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (i.d.Regel mindestens 15 Jahre alt)
Für wen
die im BJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit
Höhe der Förderung aus dem BDKJ-Kontingent:
- für das Kontingentjahr 2011/2012 gilt ein Tagessatz von 16,50 € oder bis zu 70% der förderfähigen Kosten (Höchstfördersatz 24,50 €).
Für Abendseminare und vergleichbare Veranstaltungen in der Aus- und Fortbildung (AEJ) beträgt der Zuschuss pro Veranstaltung ("Abend") und Teilnehmendem 5,00 €. Voraussetzung dabei ist, dass die Teilnehmenden an der gesamten Veranstaltungsreihe teilgenommen haben.
ReferentInnen und andere Leitungspersonen werden ebenfalls mit 5,00 € pro Veranstaltung gefördert.
Verfahren
Anträge auf Formblättern über die zuständige BDKJ-Diözesanstelle an den BDKJ Bayern
Kontakte für die jeweiligen Diözesen
BDKJ Bayern
Christa Neumeier
christa.neumeier[at]bdkj-bayern.de
Tel. +49 89/532931-21
BDKJ Augsburg
Christa Winter
christa.winter[at]bdkj-augsburg.de
+49 821/3152-141
BDKJ Bamberg
Helga König
helga.koenig[at]eja-bamberg.de
+49 951/8688-41
BDKJ Eichstätt
Claudia Meier
cmeier[at]bistum-eichstaett.de
+49 8421/50661
BDKJ München und Freising
Sabine Vollenhals
svollenhals[at]eja-muenchen.de
+49 89/480922-310
BDKJ Passau
Jessica Riesinger
jessica.riesinger[at]bistum-passau.de
+49 851/3935-401
BDKJ Regensburg
Eveline Achhammer
zuschuss@bdkj-regensburg.de
+49 941/5972499
BDKJ Würzburg
Gerlinde Schömig
gerlinde.schoemig[at]bistum-wuerzburg.de
+49 931/386-63111
Formulare
AEJ Antrag
AEJ Antrag Abendseminar
AEJ Förderrichtlinien
AEJ Verwaltungsvorschriften
werden zur Zeit aktualisiert und stehen in Bälde wieder zum Download bereit

