Landesversammlung

Die Landesversammlung ist das oberste beschließende Organ des BDKJ, LAG Bayern. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufga­ben der Landesarbeitsgemeinschaft.

Insbesondere nimmt die Landesversammlung folgende Aufgaben wahr:

  1. Verabschiedung und Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung,
  2. Wahl des Landesvorstands,
  3. Beschluss über die Auflösung der Landesarbeitsgemeinschaft,
  4. Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Richtlinien, Vorhaben und Aktivitäten,
  5. Beratung und Beschlussfassung über Anträge,
  6. Wahl des Wahlausschuss,
  7. Einsetzen von Ausschüssen,
  8. Beratung und Beschlussfassung über Vertretung und Mitarbeit des BDKJ auf Landesebene in den Bereichen kirchlicher Jugendarbeit, Jugendarbeit, Jugendhilfe und Politik,
  9. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des BDKJ-Landesvorstands.