Wissenswertes zum FSJ

Fakten

  • Dauer: zwölf Monate, vom 1. September bis 31. August
  • Taschengeld: 195 € monatlich
  • Freie Unterkunft und Verpflegung. Falls die Einsatzstelle dies nicht zur Verfügung stellt, wird Dir ein Pauschalbetrag ausbezahlt
  • Vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, Anspruch auf Weiterführung des Kindergeldes, Waisenrente usw.
  • Bezahlter Urlaub
  • Ein qualifiziertes Zeugnis
  • Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen
  • Anerkennung als Vorpraktikum für die meisten sozialen und pflegerischen Ausbildungs- und Studiengänge
  • Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) als Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Du bist zwischen 16 und 26 Jahren alt
  • Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt
  • Du bist bereit, Dich für ein Jahr in einer sozialen Einrichtung zu engagieren
  • Du bringst Interesse und Offenheit für den Umgang mit kranken, behinderten, alten Menschen oder Kindern und Jugendlichen mit
  • Du hast Lust, Dich mit Dir selbst und anderen Freiwilligen auseinanderzusetzen