Positionen und Beschlüsse

In §12 Abs. 2, Satz 2 KJHG heißt es: „Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“ Es gehört zum kinder- und jugendpolitischen Selbstverständnis des BDKJ Bayern, dass er die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Gesellschaft und Kirche vertritt.

Kinder- und Jugendpolitik wird im BDKJ Bayern als Querschnittspolitik verstanden.

Dreimal im Jahr treffen sich die Delegierten um sich den Themen dieser Querschnittspolitik zu widmen und gemeinsam Positionen zu den Sachfragen zu entwickeln. Diese können als Beschlüsse hier nachgelesen werden.

Anmerkung: Die Beschlüsse werden trotz Änderungen der eigenen Vorgaben zur Genderschreibweise nicht verändert sondern bleiben als feste Texte stehen. Wir bitten die Unterschiedlichkeiten zu entschuldigen.