Ihr Testament für die Jugend

 

 

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Sie vermeiden es daher, ihren letzten Willen schriftlich festzuhalten. Wenn nahe Verwandte wie Kinder oder Enkelkinder existieren, ist ein Testament auch nicht unbedingt notwendig. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge, die ausschließlich Familienangehörige berücksichtigt. Hat der/die ErblasserIn keine Verwandten und liegt zudem kein Testament vor, erbt allerdings der Staat. Wer sichergehen will, dass seine Vermögensverhältnisse auch nach dem Tod in seinem Sinne geregelt sind, verfasst daher rechtzeitig ein Testament. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zugute kommen soll. Sei es, weil das Vermögen groß genug ist, um neben EhepartnerInnen, Kindern oder Enkeln auch eine gemeinnützige Organisation zu bedenken oder weil es keine Verwandten gibt, denen man etwas vererben möchte. 

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