Informationen für Einsatzstellen

Das FSJ bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis einschließlich 26 Jahren die Möglichkeit, sich für ein Jahr in sozialen Einrichtungen zu engagieren.

Geregelt ist das FSJ mit dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten. Das FSJ wird in Bayern in Kooperation mit dem BDKJ und dem Caritasverband/IN VIA durchgeführt. Wir sind anerkannter Träger für das Freiwillige Soziale Jahr.

Soziale, gemeinnützige Einrichtungen wie Kinder- und Jugendeinrichtungen (auch Schulen, z.B. Hausaufgabenbetreuung), Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Sozialstationen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Fachkliniken, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Pfarreien oder sonstige Bildungseinrichtungen.

Einrichtungen, die Freiwillige im FSJ beschäftigen wollen, müssen die Voraussetzungen für die Durchführung eines FSJ erfüllen und sie müssen mit einem zugelassenen Träger eine Vereinbarung zum FSJ schließen.

Neue Einsatzstellen informieren wir eingehend über die Konditionen und besuchen auch die interessierten Einrichtungen im Vorfeld. Bei Einverständnis mit unseren Konditionen senden wir Ihnen potentielle Freiwillige zur Hospitation. Erst wenn Sie sich für die*den Freiwillige*n entschieden haben und eine Zusage von Seiten der*des Freiwilligen vorliegt, stellen wir die Vereinbarung/Vertrag aus.

Für weitere Informationen, insbesondere welche Kosten auf die Einsatzstelle zukommen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktstelle für Ihre Diözese.

Allgemeine Voraussetzungen

Das Freiwillige Soziale Jahr wird auch als „Soziales Bildungsjahr“ bezeichnet und dient in diesem Sinne der Berufsorientierung und der Persönlichkeitsbildung der Freiwilligen. Die Einsatzstelle soll den Einsatz der Freiwilligen daher in erster Linie als pädagogische Aufgabe sehen.

Sachliche und inhaltliche Voraussetzungen

• Fachliche Einarbeitung und kontinuierliche Anleitung der Freiwilligen

• Leistung des Freiwilligendienstes im pflegerischen oder erzieherischen Bereich mit genügend kontinuierlichen Hilfstätigkeiten

• Arbeitsmarktneutralität des Freiwilligen Sozialen Jahres

• Beachtung der Arbeitsschutz- bzw. Jugendschutzbestimmungen

• Freistellung der Freiwilligen für 25 Bildungstage (Seminartage)

• Beteiligung/Übernahme der Kosten für die Freiwilligen (Taschengeld, Sozialversicherung, Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung)

Organisatorische Voraussetzungen

Der*dem Freiwilligen soll eine geeignete Unterkunft zur Verfügung gestellt werden (Einzelzimmer). Die*der Freiwillige nimmt während der Dienstzeit in der Regel an der Gemeinschaftsverpflegung der Einrichtung teil. In ihrer*seiner Freizeit steht es ihr*ihm frei an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Nimmt sie*er in der Freizeit nicht teil, so ist ihr*ihm das entsprechende Essensgeld auszubezahlen. Wird in der Einsatzstelle BAT oder AVR angewandt, so unterliegt die Arbeitszeit der*des Freiwilligen ebenfalls diesen tariflichen Bestimmungen. Die Planung des Urlaubs ist mit der*dem Freiwilligen abzusprechen. Falls es Probleme zwischen der Einsatzstelle und der*dem Freiwilligen gibt, die nicht direkt in der Einsatzstelle zu lösen sind, ist die*der zuständige Mitarbeiter*in des Caritasverbandes oder der*die Referent*in der BDKJ-Landesstelle einzuschalten.

• Motivierte junge Menschen, die sich freiwillig engagieren, unterstützen die Arbeit und die Mitarbeitenden der Einsatzstelle.

• Nach gründlicher Einarbeitung können Freiwillige selbstständig klar begrenzte Aufgaben übernehmen und dadurch hauptberufliches Personal entlasten.

• Patienten*innen, Bewohner*innen und Betreute haben weitere Ansprechpartner*innen für ihre Bedürfnisse.

• Die jungen Menschen bringen durch ihre Unvoreingenommenheit und ihre Ideen frischen Wind in die Teams und tragen zu positiven Veränderungen bei.

• Soziale Einrichtungen können Nachwuchskräfte für ihre Aufgaben gewinnen. Jungen Menschen wird das Selbstverständnis sozialer Arbeit vermittelt.

Interessierte Freiwillige bewerben sich bei uns und werden bei Eignung ab ca. Ende Februar zu einem Informations- und Vorstellungsgespräch eingeladen. Ziel ist es, mit den Bewerber*innen entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten eine geeignete Einsatzstelle auszuwählen. Um ein gelungenes Jahr zu gewährleisten, vereinbaren die Interessierten mit der entsprechenden Einsatzstelle 1-2 Hospitationstage. Wenn sich beide Seiten eine einjährige Zusammenarbeit vorstellen können, kann das FSJ zum 1. September starten.